In diesem Abschnitt finden deutsche Importeure relevante Informationen, die die Einfuhr von kanadischen Agrar- und Lebensmittelprodukten nach Deutschland erleichtern können. CETA ändert keine bestehenden rechtlichen oder gesundheitspolizeilichen Anforderungen; alle in die EU eingeführten Produkte müssen den EU-Anforderungen entsprechen.
Erzeugnisse, für die die spezifischen CETA-Ursprungsregeln gelten:
Im Rahmen von CETA hat die EU jährliche zollfreie Zollkontingente für mehrere Produkte eingerichtet: Garnelen, Kabeljau, Weizen, Zuckermais, Bison, Rind- und Schweinefleisch. Die Einzelheiten sind in Anhang 2-A von CETA festgelegt.
* Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
* Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Rahmen von CETA hat die EU jährliche zollfreie Zollkontingente für frisches/gekühltes Rindfleisch und gefrorenes/anderes Rind- und Schweinefleisch eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie ein kanadischer Exporteur von Agrar- und Ernährungsprodukten sind, könnte diese Anleitung für kanadische Unternehmen für Sie interessant sein
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Kontaktieren Sie gerne den kanadischen Trade Commissioner Service unter deutschland.commerce@international.gc.ca