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Import von Agrarprodukten im Rahmen von CETA

Agrar- und Lebensmittel

In diesem Abschnitt finden deutsche Importeure relevante Informationen, die die Einfuhr von kanadischen Agrar- und Lebensmittelprodukten nach Deutschland erleichtern können. CETA ändert keine bestehenden rechtlichen oder gesundheitspolizeilichen Anforderungen; alle in die EU eingeführten Produkte müssen den EU-Anforderungen entsprechen.

Erzeugnisse, für die die spezifischen CETA-Ursprungsregeln gelten:

CETA-Zollkontingente

Im Rahmen von CETA hat die EU jährliche zollfreie Zollkontingente für mehrere Produkte eingerichtet: Garnelen, Kabeljau, Weizen, Zuckermais, Bison, Rind- und Schweinefleisch. Die Einzelheiten sind in Anhang 2-A von CETA festgelegt.

Mit CETA sind fast 94% der EU-Agrarprodukte* zollfrei geworden:

* Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Einige EU-Zölle laufen graduell innerhalb der Laufzeit (7 Jahre / bis 2024) aus

* Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Rahmen von CETA hat die EU jährliche zollfreie Zollkontingente für frisches/gekühltes Rindfleisch und gefrorenes/anderes Rind- und Schweinefleisch eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nicht-CETA-Fragen, die bei der Einfuhr von Agrarerzeugnissen in die EU zu beachten sind:

Wenn Sie ein kanadischer Exporteur von Agrar- und Ernährungsprodukten sind, könnte diese Anleitung für kanadische Unternehmen für Sie interessant sein

Sind Sie daran interessiert, ein kanadisches Produkt nach Deutschland zu importieren?

Denken Sie darüber nach, in Nordamerika zu investieren?

Kontaktieren Sie gerne den kanadischen Trade Commissioner Service unter deutschland.commerce@international.gc.ca

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